Bildungszeit

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (in anderen Bundesländern auch als Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub oder Arbeitnehmerweiterbildung bekannt) in Kraft getreten. Arbeitnehmer haben somit die Möglichkeit, sich von ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für Weiterbildungsmaßnahmen freistellen zu lassen. Auch Maßnahmen für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten fallen hierunter. In der Regel kann Bildungszeit für bis zu 5 Tage pro Kalenderjahr beantragt werden.

Anträge auf Bildungszeit müssen mindestens 9 Wochen vor der geplanten Maßnahme beim Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin eingereicht werden! Möchtest du also an einer Veranstaltung teilnehmen, für welche Bildungszeit beantragt werden kann, empfehlen wir dir den Antrag  so bald wie möglich zu stellen.

Weitere Informationen zur Bildungszeit findest du auch in unserem Blogbeitrag (s. unten).


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