AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des MEET CAMPUS
Anmeldeverfahren, Regeln bei Absagen sowie Bildungszeit
- Allgemeine Hinweise
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fort- und Weiterbildungen des MEET CAMPUS, sofern sich aus den Ausschreibungen bzw. den getroffenen Vereinbarungen keine abweichenden Regelungen ergeben.
- Teilnehmende
An den Veranstaltungen des MEET CAMPUS und seiner Partner kann jede und jeder teilnehmen, sofern im jeweiligen Angebot keine Beschränkungen angegeben sind.
- Anmeldeverfahren
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen muss schriftlich vor Ablauf der Anmeldefrist erfolgen (über das Internetportal www.meet-campus.de oder direkt beim Diözesanverband der CKD bei den hier ausgewiesenen Veranstaltungen der CKD). Bei digitalen Angeboten ist die Anmeldung ausschließlich über die Plattform www.meet-campus.de möglich. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle unter 0711-2633-1161 oder hallo@meet-campus.de.
Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung die Rechnung über die Teilnahmegebühren (bei kostenpflichtigen Angeboten). Diese ist vor der Veranstaltung zu begleichen. Wenn eine Fortbildung bereits ausgebucht ist, werden zusätzliche Anmeldungen auf die Warteliste gesetzt und der/die Interessierte darüber informiert.
- Anmeldedaten
Anhand der Anmeldedaten erstellen die CKD Rottenburg-Stuttgart eine Teilnehmendenliste und (bei Präsenzveranstaltungen) eine Unterschriftenliste, die der CKD Geschäftsstelle, der organisatorischen Leitung, der/dem Referenten sowie bei Präsenzveranstaltungen allen Teilnehmenden derselben Veranstaltung zugeht. Mit der Anmeldung erklärt sich die/der Teilnehmende damit einverstanden, dass ihre/seine Adressdaten in einer Teilnehmenden- und Unterschriftenliste aufgeführt und seine Anmeldedaten an die teilnehmenden Personen zur Bildung von Fahrgemeinschaften (nur Name und Wohnort) weitergegeben werden. Diese dürfen von den Teilnehmenden nicht an Dritte weitergeleitet werden.
- Versand des Teilnahmelinks bei digitalen Veranstaltungen
Spätestens drei Tage vor Beginn der Online-Veranstaltung ist der Teilnahmelink unter Ihrem persönlichen Bestelllink abrufbar. Eine Erinnerung erfolgt am Durchführungstag der Online-Veranstaltung. Sollte Ihnen die Teilnahme doch nicht möglich sein, melden Sie sich bitte von der Veranstaltung ab (über den Bestelllink oder über hallo@meet-campus.de).
- Absage und Rücktrittserklärungen bei kostenpflichtigen Angeboten
Der/die Teilnehmende kann bis Veranstaltungsbeginn jederzeit schriftlich ihre/seine Abmeldung erklären. Es ist möglich, den eigenen Platz an eine Ersatzperson zu übertragen. In diesem Fall müssen alle für die Anmeldung benötigten Daten der Person mitgeteilt werden. Steht kein Nachrücker zur Verfügung und wurde nichts anderes vereinbart, fallen folgende Stornogebühren an:
- Nach Seminarbestätigung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden
50 % des Teilnahmebeitrags in Rechnung gestellt. - Bei einer Abmeldung ab 10 Tage vor der Veranstaltung werden 75% des Teilnahmebeitrags in Rechnung gestellt.
- Bei einer Abmeldung ab 3 Tagen vor der Veranstaltung wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
- Teilnahmebeitrag
Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung in den Angeboten ausgewiesenen Preise der einzelnen Veranstaltungen. Der Teilnahmebeitrag setzt sich zusammen aus den Kursgebühren, Materialkosten und Verpflegung sowie den Kosten für Übernachtung/en (bei mehrtägigen Veranstaltungen). Reisekosten müssen vom Teilnehmenden oder nach Absprache mit dem Träger des Ehrenamts von diesem übernommen werden. Wir empfehlen allen Ehrenamtlichen, sich frühzeitig mit dem Träger zwecks Kostenübernahme oder Bezuschussung des Bildungsangebots in Verbindung zu setzen.
- Absage von Veranstaltungen
Der Veranstalter kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine Veranstaltung absagen. Dazu gehört auch, dass sich die CKD Rottenburg-Stuttgart vorbehalten die Fortbildung abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, werden bereits bezahlte Beiträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
- Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns vor, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische (z. B. räumliche/zeitliche) Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die Teilnehmenden nicht wesentlich ändern und sie sich in einem für die Teilnehmenden zumutbaren Rahmen befinden. Weiterhin behalten wir uns vor, die vorgesehenen Referent*innen im Bedarfsfall (z. B. Krankheit) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
- Teilnahmebescheinigung
Nach der Fortbildung erhält jede/r Teilnehmende auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung.
- Datenschutz
Unter Beachtung der Bestimmungen des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG), der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren einschlägigen Gesetze zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden bei der Anmeldung zu den angebotenen Fort- und Weiterbildungen personenbezogene Daten elektronisch gespeichert und zum Zweck der Veranstaltungsorganisation verarbeitet. Dazu zählt auch die in Punkt 4 beschriebene Verwendung der Anmeldedaten. Die Teilnehmenden stimmen mit der Anmeldung der Verwendung ihrer Daten zu diesem Zweck zu.
Einblick in die Datenschutzbestimmungen erhalten Sie über www.ckd-rs.de.
Fotos werden nur mit Einwilligung der Betroffenen für unsere Öffentlichkeitsarbeit verwendet.
- Bildungszeit
Der Diözesanverband der CKD Rottenburg-Stuttgart e. V. ist als Bildungsträger nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) beim Regierungspräsidium in Karlsruhe anerkannt. Veranstaltungen, für die Sonderurlaub nach dem BzG BW beantragt werden kann, sind mit dem Bildungszeit-Hinweis markiert. Anträge nach dem BzG BW müssen mindestens 9 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber eingereicht werden. Das Formular dazu finden Sie unter Bildungszeit – Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de) oder auch im Bereich weitere Informationen für Arbeitgeber und Beschäftigte.