Vorsorgevollmacht

03. Sep.. 2025
18:00 – 19:15 Uhr
Das deutsche Recht gibt nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen Angelegenheiten. Für Erwachsene können Angehörige nur in zwei Fällen entscheiden, nämlich bei Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht (Vorsorgevollmacht) oder als gerichtlich bestellter Betreuer. Um eine „Fremdbetreuung“ zu vermeiden, ist es unbedingt erforderlich, eine Person ihres Vertrauens mit der erforderlichen Vollmacht auszustatten, um auch über den Tod hinaus die persönlichen Angelegenheiten nach ihren vorher festgelegten Wünschen regeln zu können.
Informieren Sie sich über die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und was hierbei zu beachten ist.
Wir alle können durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass wir wichtige Angelegenheiten unseres Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln können. Für diesen Fall sollten Sie sich Gedanken über die Erstellung einer Vorsorgevollmacht machen, damit ihre Rechte und Angelegenheiten durch eine Person ihres Vertrauens erledigt werden können.
Organisatorische Hinweise:
Termin: 07.05.2025, 18:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Ort: online
Veranstalter: Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. mit seinen 9 Caritasregionen, Lebenswerk Zukunft CaritasStiftung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und Caritas Stiftung Stuttgart
Referent: Dieter Knolmar, Polizeibeamter a. D. und Vorsitzender des Kirchengemeinderats St. Bonifatius, Herbrechtingen
Kostenlos!
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